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Beglaubigung von Urkunden

Der Ärztliche Kreisverband Garmisch-Partenkirchen und der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen ein Dienstsiegel. Sowohl der Ärztliche Kreisverband Garmisch-Partenkirchen als auch der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern sind berechtigt, nach Vorlage der Originalurkunden kostenlose Beglaubigungen auszustellen.